Vertraulichkeit und Datenschutz:
Die Beratungen und Gespräche mit der Schulsozialarbeit unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Vertrauliche Informationen und Daten werden nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben, wenn dies aus Gründen der besseren Planung der sozialpädagogischen Arbeit notwendig erscheint.